Einleitung
Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Regelung im Umsatzsteuerrecht, bei der die Steuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen wird. Anstatt dass der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, ist der Empfänger der Leistung dafür verantwortlich, die Steuer zu berechnen und abzuführen.
Dieses Verfahren wird vor allem bei grenzüberschreitenden Leistungen innerhalb der EU, im Baugewerbe oder bei bestimmten inländischen Leistungen angewendet. Ziel ist es, Steuerbetrug (z. B. Karussellgeschäfte) zu verhindern und die Steuererhebung zu vereinfachen.
Der Empfänger der Leistung muss die Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben und kann sie – falls er vorsteuerabzugsberechtigt ist – gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Einrichtung in foreknown
Um das "Reverse Charge Verfahren" für einen Kunden in foreknown einzurichten, sind folgende Schritte umzusetzen:
Konfiguration am Unternehmen
Da in der Regel ein Kunde generell im "Reverse Charge Verfahren" abgerechnet werden soll, kann am entsprechenden Unternehmen in foreknown in den Einstellungen das Flag "Reverse Charge Verfahren anwenden" gesetzt werden. Ist dieses Flag aktiviert, so wird für alle Angebote, Aufträge und Rechnungen, die für dieses Unternehmen erstellt werden, das gleichnamige Flag gesetzt.
Angebote, Aufträge und Rechnungen, die das "Reverse Charge Verfahren" aktiviert haben, können nur finalisiert werden, wenn alle Steuersätze auf 0% gesetzt sind. Bei der Prüfung werden auch hinterlegte Zahlungsplaneinträge für Festpreis- Positionen berücksichtigt. Eine entsprechende Fehlermeldung wird im "Finalisieren" Dialog angezeigt.
Für den Fall, dass nicht alle Angebote, Aufträge und Rechnungen eines Unternehmens dem "Reverse Charge Verfahren" unterliegen müssen, kann das Flag an einzelnen Angeboten, Aufträgen und Rechnungen wieder entfernt werden. Das Flag befindet sich im "Bearbeiten" Dialog unter dem Reiter "Einstellungen".
Vorlagen
Das neue Flag "Reverse Charge Verfahren anwenden" wird für Vorlagen vom Typ "Angebot", "Auftrag" und "Rechnung" mit dem Pfad "offer.reverseCharge", "order.reverseCharge", bzw. "invoice.reverseCharge" bereitgestellt und kann somit in den Vorlagen verwendet werden, um z.B. einen zusätzlichen Text unterhalb der Positionen einzublenden.
Die mitgelieferten Standardvorlagen für die Typen "Angebot", "Auftrag" und "Rechnung" enthalten bereits eine Abfrage des Flags und zeigen im positiven Fall den nachfolgenden Text an:
"Nach dem Reverse-Charge-Verfahren geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über."
Wenn Du eigene Vorlagen erstellt hast und das "Reverse Charge Verfahren" verwenden möchtest, solltest Du die Abfrage und den gewünschten Text aus den Standardvorlagen übernehmen und bei Bedarf anpassen. Dazu kannst Du die "Basisvorlage" des entsprechenden Vorlagentyps herunterladen und nach dem Begriff ".reverseCharge" suchen.
E-Rechnung
Das "Reverse Charge Verfahren" wird auch bei der Erstellung einer E-Rechnung berücksichtigt. Es wird das korrekte Kennzeichen "AE" am Steuersatz bei der E-Rechnung hinterlegt, wenn an der Rechnung das "Reverse Charge Verfahren" aktiviert ist.